[SL: 02][Barrierefreiheit][Weiter]

Barrierefreiheit (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Websites, über die Privatkunden buchen, bestellen oder Verträge abschließen, müssen seitdem barrierefrei sein. Ich prüfe Ihre Website, behebe die Barrieren direkt im Code und dokumentiere das Ergebnis.

  • Barrierefreiheits-Check mit Fehlerbericht
  • Korrekturen im Code statt Overlay-Widget
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Vorher/Nachher-Bericht
  • Barrierefreiheits-Check ab 490 € (wird angerechnet)
  • Umsetzung inkl. Barrierefreiheitserklärung ab 1.390 €
Barrierefreiheit (BFSG)
Meine Vorgehensweise

Wie ich arbeite

04
01

Check

Automatische und manuelle Prüfung (Tastatur, Screenreader, Zoom, Kontraste, Formulare). Sie erhalten einen verständlichen Bericht mit priorisierter Fehlerliste.

02

Umsetzung

Ich behebe die Barrieren im Code und im Design.

03

Barrierefreiheitserklärung

Für Ihre Website erstellt.

04

Nachher-Prüfung

Derselbe Test wie am Anfang, damit Sie den Unterschied schwarz auf weiß sehen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Privatkunden online Dienstleistungen anbieten (z. B. Buchung, Shop) und nicht unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen, sehr wahrscheinlich. Verbindlich klärt das eine Rechtsberatung.

Der Check meist wenige Tage, die Umsetzung je nach Umfang 1–3 Wochen.

In den meisten Fällen nicht. Viele Barrieren lassen sich in der bestehenden Website beheben.

Eine Seite auf Ihrer Website, die beschreibt, wie barrierefrei sie ist, welche Einschränkungen es gibt und wie Nutzer Barrieren melden können.

Das BFSG gilt vor allem für digitale Angebote an Verbraucher – etwa Online-Shops, Online-Terminbuchung oder Vertragsabschlüsse über die Website. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Ihr Angebot im Einzelfall betroffen ist, klärt verbindlich eine Rechtsberatung. Barrierefreiheit lohnt sich aber auch ohne Pflicht: Mehr Menschen können Ihre Website nutzen.

Widgets, die per Skript eingebunden werden, ändern nichts am Code Ihrer Website. Die Barrieren bleiben bestehen. Ich korrigiere die Ursachen.

Ich setze Barrierefreiheit technisch nach WCAG 2.1 AA um. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden; für rechtliche Fragen zum BFSG arbeite ich bei Bedarf mit einer Kanzlei für IT-Recht zusammen.